Description: Die Themen generieren sich aus der ehemals analogen geologischen Übersichtskarte im Maßstab 1:300 000, GÜK300. Neben den für diesen Maßstab zusammengefassten geologischen Einheiten werden die tektonischen Lineationen dargestellt. In der GÜK 300 treten regional-geologische Zusammenhänge besonders hervor. Die Festgesteinsgebiete der alten Gebirge Odenwald, Spessart, Rheinisches Schiefergebirge, die Vulkangebiete des Vogelsberges, der Rhön, des Westerwaldes, die Lockergesteinsgebiete der Hessischen Tertiärsenke und des Oberrheingrabens sowie die das gesamte Land durchziehenden breiten Flussniederungen. Die Karte weist Areale aus, die von Gesteinen gleichen Alters und gleicher mineralogischer Zusammensetzung aufgebaut werden.
Description: Geologische Übersichtskarte von Hessen 1 : 300 000 (GÜK300) — Tektonik; Bearbeitungsstand: 5., überarbeitete, digitale Ausgabe (August 2007); Datengrundlage: Geologische Übersichtskarte von Hessen 1 : 300 000 (1.-3. Auflage von F. RÖSING) und vorliegende geologische Karten 1 : 25 000 sowie geologische Übersichtskarten; Darstellung auf Basis der Übersichtkarte H200 (1996) des Hessischen Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation; Darstellung für den Maßstab 1 : 300 000 (DinA0), geeignet für 1 : 200 000 bis 1 : 400 000; Fachlicher Ansprechpartner: Dr. H. Heggemann (G1)
Description: Geologische Übersichtskarte von Hessen 1 : 300 000 (GÜK300) — geologische Einheiten; Bearbeitungsstand: 5., überarbeitete, digitale Ausgabe (August 2007); Datengrundlage: Geologische Übersichtskarte von Hessen 1 : 300 000 (1.-3. Auflage von F. RÖSING) und vorliegende geologische Karten 1 : 25 000 sowie geologische Übersichtskarten; Darstellung auf Basis der Übersichtkarte H200 (1996) des Hessischen Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation; Darstellung für den Maßstab 1 : 300 000 (DinA0), geeignet für 1 : 200 000 bis 1 : 400 000; Fachlicher Ansprechpartner: Dr. H. Heggemann (G1)
Description: Die Übersichtskarte zu den geologischen Strukturräumen von Hessen grenzt Gebiete auf der Erdoberfläche voneinander ab, die einheitliche stratigraphische, petrographische und strukturgeologische Eigenschaften aufweisen, und zwar im Zielmaßstab 1: 300 000. Die geologischen Strukturräume sind hierarchisch in vier Ebenen gegliedert. In der obersten Ebene 1 befinden sich die paläozoischen, mesozoischen und känozoischen Regionen. Diese wiederum sind bis in eine Ebene 4 hinein unterteilt in lokale Strukturräume, wie z.B. den Kasseler Graben, den Vogelsberg oder den Bergsträßer Odenwald.
Description: Die Strukturraumgrenzen grenzen Gebiete auf der Erdoberfläche voneinander ab, die einheitliche stratigraphische,petrographische und strukturgeologische Eigenschaften aufweisen.
Description: Die geologischen Strukturräume stellen Flächen dar, die einheitliche stratigraphische,petrographische und strukturgeologische Eigenschaften aufweisen.
Description: Am 21. September 2016 wurde die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) auf Basis des Gesetzes zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung aus dem Juli 2016 gegründet.Die Durchführung des Standortauswahlverfahrens richtet sich nach dem Standortauswahlgesetz (StandAG). Die ursprüngliche Fassung des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für wärmeentwickelnde radioaktive Abfälle (StandAG 2013) vom 23. Juli 2013 (Bundesgesetzblatt (BGBl.) I S. 2553) trat nach Evaluierung durch den Bundestag am 16. Mai 2017 außer Kraft. Zeitgleich trat die Neufassung, das Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle, Art. 1 des Gesetzes vom 5. Mai 2017 (BGBl. I S. 1074), überwiegend zum 16. Mai 2017 in Kraft. Letzte Änderungen des Standortauswahlgesetzes erfolgten durch Artikel 247 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) und traten am 27. Juni 2020 in Kraft.Die Übertragung der Wahrnehmung der Aufgaben des Bundes nach§ 9a Abs. 3 S. 1 des Atomgesetzes (AtG) auf die Bundesgesellschaft für EndlagerungmbH (BGE) erfolgte gemäß § 9a Abs. 3 S. 2 AtG am 25. April 2017. Damit ist die BGE Vorhabenträgerin für das Standortauswahlverfahren nach § 3 Abs. 1 StandAG. Am 5. September 2017 erfolgte der offizielle Start des Standortauswahlverfahrens in Berlin. Nach § 13 StandAG ist die Vorhabenträgerin zur Veröffentlichung ihrer ersten Zwischenergebnisse im Zwischenbericht Teilgebiete verpflichtet.Im Rahmen des Sandortauswahlverfahrens für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle zieht die BGE gemäß § 13 StandAG entsprechend § 1 Abs. 3 StandAG die WirtsgesteineSteinsalz, Tongestein und Kristallines Wirtsgestein in Betracht. Nach § 13 StandAG sind Teilgebiete jene Gebiete in Deutschland, die günstige geologische Voraussetzungen für die sichere Endlagerung hochradioaktiver Abfälle erwarten lassen. Sie werden ermittelt durch die Anwendung der in § 22 StandAG (Ausschlusskriterien), §23 StandAG (Mindestanforderungen) und § 24 StandAG geowissenschaftlichen Abwägungskriterien) gesetzlich festgelegten geowissenschaftlichen Anforderungen undKriterien.Die hier zur Verfügung gestellten Shapefiles beinhalteten die geographische Position der ermittelten identifizierten Gebiete sowie die dazugehörigen Eigenschaften, wie sie imZwischenbericht Teilgebiete (BGE 2020) enthalten sind, den die BGE am 28.09.2020 veröffentlicht hat.